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Rentner haben die Möglichkeit des sogenannten Standarttarifes. Alle Rentner ab dem 65. Lebensjahr aufwärts, die mindestens zehn Jahre lang privatversichert waren können diesen Tarif in Anspruch nehmen. Die Leistungen entsprechen denen, der gesetzlichen Krankenkasse.
Als Zusätze gelten natürlich die freie Arztwahl und die Behandlung als Privatpatient beim Arzt. Der Beitrag misst sich an dem Durchschnittshöchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen. Er darf allerdings nicht darüber liegen.
 
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