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Sachversicherungen |
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Hierunter fallen alle Versicherungen wie:
Kfz-Versicherung
Sie umfaßt je nach gewünschtem umfang:
- Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung für autofahrer).
Damit soll der Schadenersatz für das Verkehrsopfer garantiert werden, und der Schadenersatzpflichtige soll von dem finanziellen Folgen des Schadens entlastet werden.
- Fahrzeugversicherung
Sie kann als fahrzeugteilversicherung (Teilkasko) oder als Fahrzeugvollversicherung (vollkasko) abgeschlossen werden. Die Teilkaskoversicherung tritt für Schäden ein, die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitz, Zusammenstoß mit Haarwild, glasbruch oder Kurzschluß entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich die Kosten für Unfallfolgen am eigenen Auto und für mutwillige Beschädigung. Der Versicherte darf allerdings nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben. Der Versicherte kann einen Teil seines Schadens selbst bezahlen (Selbstbeteiligung). Dadurch wird seine Prämie niedriger
- Kfz-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung)
Sie bezieht sich auf alle Unfälle durch die Benutzung eines Kraftfahzeugs. Die Versicherungleistungen werden ungeachtet eventuellen Verschuldens des Versicherten erbracht (ausgenommen Vorsatz).
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Haftpflichtversicherung
Ein Bürger haftet immer dann, wenn er als Priavatperson einem anderen unabsichtlich einen Schaden zufügt, der aus den Gefahren des täglichen Lebens resultiert. Ist die Haftpflichtversicherung abgeschlossen, übernimmt die Versicherung die Zahlung des Schadens. Diese können sein:
Versicherungsarten |
Privat-Haftplicht |
Tierhalter-Haftpflicht |
Hausbesitzer-Haftpflicht |
Gewässerschaden-Haftpflicht |
Versicherter |
Privatperson |
Hundehalter |
Haus- und Grundstückbesitzer |
Inhaber eines Öltanks |
Beispiel |
Ich lasse als Gast ein wertvolles Glas fallen |
Hund beißt Briefträger |
Passant stürzt bei Schnee auf dem gehweg vor meinem Haus |
Öl sickert aus leckem Tank ins Grundwasser |
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Hausratversicherung
Es soll vorsorge getroffen werden für einen möglicherweise eintretenden Schaden, von dem niemand weiß, wann und unter welchen Umständen er eintritt und wie groß er ist. Versichert sind: Möbel, Teppiche, Wäsche, Bekleidung, Haushaltsgeräte, Gardinen, Bücher, Schallplatten, Musikinstrumente, Bargeld, Wertpapiere, Sammlungen, Campingausrüstungen, Boot usw. Diese Gegenstände sind nur in der bundesrepublik Deutschland versichert, und zwar zum Teil nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
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Rechtsschutzversicherung
Diese Versicherung umfaßt den Familien- und Verkehrsrechtsschutz für Lohn- und Gehaltsempfänger. Es werden anwalts- und Gerichtskosten bezahlt, z.B. bei Schadenersatzforderungen, Verteidigung in Strafsachen und Widerspruchsverfahren.
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