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Personenversicherungen |
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Hierunter fallen alle Versicherungen, die Personen gegen Risiken absichern. Diese können sein:
Lebensversicherung
Mit Abschluß einer Lebensversicherung hat die Familie bei Tod des Versicherten Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungssumme. Diese stellt auch eine weitere Altersversorung der Versicherten da: Er kann sich das angesammelte Kapital später einmalig oder als Rente auszahlen lassen.
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private Unfallversicherung
Während die gesetzliche Unfallversicherung den beruflichen Bereich abdeckt, schützt die private unfallversicherung den restlichen Bereich (Straßenverkehr, Haushalt, Freizeit und Urlaub. Eine private Unfallversicherung bietet meist:
- Todesfallentschädigung (falls der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eintritt)
- Invaliditätsentschädigung (falls Invalidität innerhalb einer jahres nach dem Unfall eintritt)
- Tagegeld (Tagegeldsatz bei Arbeitsnfähigkeit)
- Krankenhaustagegeld
- Genesungsgeld (Zahlung im Anschluß an einen unfallbedingten Krankenhausaufenthalt)
- Übergangsentschädigung (Entschädigung von Schwerverletzten)
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private Krankenversicherung
Der privaten Krankenversicherung fällt im Rahmen der sozialen Sicherung die Aufgabe zu, den Versicherungsschutz für Personen zu übernehmen, die durch die Sozialversicherung nicht abgesichert sind oder die darüber hinaus abgesichert sein wollen, z.B. durch Krankenhauszusatzversicherung, krankenhaustagegeldversicherung oder Auslandsreisekrankenversicherung.
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Insbesondere für junge Menschen, welche die Wartezeit in der Rentenversicherung noch nicht erfüllt haben, kann es sinnvoll sein, sich gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit zu versichern. Schon bei teilweiser Berufsunfähigkeit duch Kranheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall kann diese Versicherung an anspruch genommen werden. Sie kann als selbständige Versicherung angesehen werden, wird aber meist in verbindung mit einer Lebensversicherung abgeschlossen.
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