Die soziale Sicherung  
  Für fast jeden Bürger gehört die soziale sicherung zum wichtigsten Bestandteil seines Lebens. Die soziale Sicherung soll ihn vor unvorhersehbaren Schwierigkeiten, vor materieller und sozialer Not schützen. Er kann diese Sicherung z.B. durch eigene freiwillige vorsorge (Privatversicherung, Sparen usw.) selbst vornehmen oder der Staat tritt im Rahmen der sozialhilfe für Ihn ein.  
     
     
  Sozialversicherungen
 

Bedeutung
In der Antike gab es zwar keine Sozialversicherung, aber im alten Griechenland gab es bereits eine staatliche Armenfürsorge sowie Selbsthilfeorganisationen, besonders im Handwerk (Hanfwerksgilden). Rom kannte bereits Krankenkassen und Sterbekassenvereine. Im Mittelalter übernahmen die Kirchen, meistens Klöster, die Alters- und Krankenpflege (Caritas). Eine besondere Art der sozialen Absicherung fanden Handwerker in ihren Zünften und Innungen. durch Zwangsabgaben der Meister in sogenannte Zunftbüchsen wurde Zunftvermögen bebildet, dass Hauptsächlich für notlagen gedacht war. Man kann also sagen, dass das Handwerk den Grundstein für unsere heutige Sozialversicherung gelegt hat. Die Phase der Industralisierung schwächte das Handwerk und damit auch die sozaile Sicherstellung des einzelnen. Die Ausnützung der Arbeitskraft stand im Vordergrund. Wer wegen Krankheit, Invalidität oder Alter asscheiden mußte, konnte sich nicht auf Zünfte oder andere Versorgung z.B duch Kirchen verlassen. Elend und Not waren die Folge. Nur der Staat konnte jetzt noch helfen.

 
  Geschichtliche Entwicklung  
 
  • 1774 erläßt der preußische Staat im Rahmen des Allgemeinen Landrechts Bestimmungen über Armenpflege
  • 1854 entsteht die erste Arbeitsversicherung im Gesetz über die Vereinigung der Berg-. Hütten- und Salinenarbeiter.
  • 1881 werden durch eine kaiserliche Botschaft Wilhelms 1. Arbeiter gegen Kranheit, Unfall, Invalidität und Materielle Not im Alter versichert -- zum ersten Mal haben sie einen Rechtsanspruch!
  • 1883 wird die Krankenversicherungspflicht für Arbeiter eingeführt.
  • 1884 die Unfallversicherung wird eingeführt.
  • 1889 die Invaliditäts- und Altersversicherung, die auch für Angestellte gilt.
  • 1911 werden alle diese sozialen Gesetze grundlegend geordnet und die Reichsversicherungsordnung wird erlassen, die die Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung der Arbeiter enthält.
  • 1927 kommt noch das Gesetz üder die Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung hinzu.
  • 1953 wird im Rahmen der Sozialversicherung für Streitfälle im Bereich des Sozialrechts das Sozialgericht geschaffen
  • 1957 wird die neuordnung der Rentenversicherung vorgenommen.
  • 1989 wird mit der Reform der Krankenversicherung ein weiterer Schritt hin zum einheitlichen Sozialgesetzbuch getan.
  • 1990 Sozialunion nach Einigungsvertrag.
  • 1991 Inkrafttreten des 5. buches des sozialgesetzbuches in den neuen Bundesländern.
  • 1995 fünfte Säule der Sozialversicherung: Pflegeversicherungsgesetz wurde eingeführt.
 
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