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  Unfallversicherung
 

Mehr als acht Millionen Unfälle ereignen sich jedes Jahr in Deutschland. Bei Wegeunfällen, in Kindergarten, Schule, Uni oder am Arbeitsplatz ist man in der Regel über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die zahlt jedoch nicht, wenn der Unfall im privaten Umfeld stattgefunden hat. Auch Kinder, die noch nicht in die Schule oder in den Kindergarten gehen und Hausfrauen sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Hier ist eine private Absicherung erforderlich, um im Falle eines Falles Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Denn wenn nach einem privaten Unfall Schäden zurückbleiben, die zum Beispiel einen behindertengerechten Umbau der Wohnung, ein umfassende Betreuung oder eine langwierige Therapie erforderlich machen, werden unter Umständen hohe finanzielle Mittel benötigt. Wenn die betroffene Person vorher Versorger einer Familie war, dann ist die Situation doppelt prekär.
Junge Menschen und Hausfrauen sollten sich nach dem Rat des Bundes der Versicherten mit mindestens 200.000 € absichern und eine Progression vereinbaren, durch die die Leistungen der Versicherung abhängig vom Invaliditätsgrad überproportional ansteigen. Insbesondere für Kinder ist eine private Unfallversicherung mit Invaliditätsversicherung sinnvoll, um im Falle von bleibenden Unfallschäden eine finanzielle Absicherung zu erhalten. Diese kann als Einmalzahlung oder in Form einer lebenslangen Rente erfolgen.

 
  private Unfallversicherung  
 

Doch auch wer gesetzlich gegen Unfälle versichert ist, sollte über eine private Unfallversicherung nachdenken, denn rund 60% aller Unfälle ereignen sich im Haushalt oder in der Freizeit, also an Orten und zu Zeiten, an denen die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz bietet. Die private Unfallversicherung zahlt, wenn durch einen Unfall dauernde körperliche Schäden zurückbleiben. Allerdings muss die aus dem Unfall resultierende Individualität innerhalb eines Jahres nach dem Ereignis eintreten. Ausgenommen sind ausdrücklich bleibende körperliche Schäden, die aus Selbstverstümmelung, Erfrierungen, Vergiftungen, seelischen Krankheiten oder aus einem Leistenbruch aufgrund von schwerem Heben zustande gekommen sind. Diese Umstände zählen nicht als Unfälle, fallen also nicht in den Zuständigkeitsbereich der privaten Unfallversicherung.

 
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